Satzung

 

Refugees Welcome Organization gUG (haftungsbeschränkt)
Rosenthaler Strasse 72
D-41849 Wassenberg

GEGENSTAND DER GESELLSCHAFT

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene.

SATZUNG

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
• Maßnahmen, die der allgemeinen Fürsorge notleidender oder gefährdeter Menschen dienen, insbesondere dem oben angegebenen Personenkreis, zur Erreichung des wirtschaftlichen Wohlergehens durch persönliche Betreuung und Unterstützung bei der Integration in die deutsche Gesellschaft,
• die Erfassung von Kompetenzen und Berufs- bzw. Ausbildungswünschen der Geflüchteten in persönlichen Gesprächen,
• die Beratung zur Berufs- und Ausbildungsorientierung,
• die Hilfestellung bei dem Aufbau von Netzwerken und der Suche nach geeigneten ArbeitgeberInnen,
• die Unterstützung der geflüchteten Menschen beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen und Begleitung bei Behördengängen,
• die Betreuung der Geflüchteten nach Antritt der Beschäftigung bzw. Ausbildung zur Förderung einer nachhaltigen Integration,
• die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke durch die Einbindung von ehrenamtlich tätigen Personen.
• Der Erwerb und die Bewirtschaftung von Grundstücken zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern und die damit verbunden Tätigkeiten
• die Förderung der Integration in Deutschland lebender Menschen ausländischer Herkunft unter Berücksichtigung der Schwerpunktthemen von Emigrantinnen und Emigranten
• insbesondere durch Migrationshilfe, Integrationshilfe, Sprachkurse und Jugendarbeit

Die Gesellschaft arbeitet zur Verwirklichung ihrer Satzungszwecke in Kooperation mit Partnern, die selbst gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und kann dabei auch andere gemeinnützige und mildtätige Organisationen unterstützen, die ähnliche Zwecke verfolgen.

GEMEINNÜTZIGKEIT

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auf-lösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.